Herzlich Willkommen!




Unser Schulhund-Team ist nun zertifiziert!

Die gesamte Schulgemeinschaft gratuliert Frau Jansen und Bintou!




Bootsbau der 3. Klasse




Klassenprojekt nach Kandinsky der Klasse 2




Zeitungstiere und -monster der Klasse 1



Einschulung 2024




Download
Ferienbetreuung 2024
Elternbrief Änderung Ferienbetreuung 202
Adobe Acrobat Dokument 205.2 KB


Tanzen 2024




Gewinner der Mathe-Olympiade 2024




Orden für die ordentlichste Garderobe




Ratespiel aus dem Kunstunterricht




Die Gewinnerinnen des diesjährigen Malwettbewerbs




Die Gewinnerin des diesjährigen Vorlese-Wettbewerbs






Der Frühling lässt grüßen






Schulausfall bei Schnee und Eis

In der kalten Jahreszeit kann es erfahrungsgemäß zu Schulausfällen kommen. Der Landkreis Osnabrück informiert per SMS, wenn witterungsbedingt die Schule ausfällt.
Für diesen Dienst wird seit 2013 ein neues System, KATWARN, eingesetzt. Damit KATWARN genutzt werden kann, ist eine Registrierung erforderlich.
Die Benachrichtigung über KATWARN kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:
SMS-Benachrichtigungen
Für eine Benachrichtigung per SMS muss im Rahmen der Anmeldung im System eine SMS mit dem Inhalt „KATWARN“ sowie der eigenen Postleitzahl an die Service-Nummer 0163/7558842 geschickt werden.
Zusätzliche Email-Benachrichtigung Für eine Benachrichtigung per Email, die neben der Benachrichtigung per SMS aktiviert wird, ist ebenfalls eine SMS mit dem Inhalt „KATWARN“ an die Service-Nummer 0163/7558842 zu senden. Nach Eingabe der PLZ muss noch die jeweilige Emailadresse, an die die Benachrichtigung geschickt werden soll, eingefügt werden.
KATWARN-App Die App gibt es kostenlos für iPhones (am iOS 5) und für Android-Smartphones (ab Version 2.3.3).
Hinweis zu den Kosten:
Für die Benachrichtigung durch KATWARN zahlt der Nutzer lediglich die SMS für die Anmeldung.

Nähere Informationen zu dem Anmeldeverfahren bei KATWARN sind auch auf der Homepage des Landkreises zu finden (https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/service/sms-bei-schulausfall).

Alle Grundschulen Niedersachsens sind verpflichtet, trotz Schulausfall eine Betreuung anzubieten. Bitte warten Sie mit Ihren Kindern vor dem Lehrerzimmer, bis eine Lehrkraft es in die Schule geschafft hat. Es kann an diesen Tagen kein regulärer Unterricht stattfinden.

 

Bitte beachten Sie:

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern in der Grundschule, die eine unmittelbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde!