ABC der Schule


Antolin

Zum Lesekonzept unserer Grundschule gehört auch die Nutzung des Internet-Leseförderprogramms „Antolin“. Die Ausleihe von Büchern in unserer Schulbücherei, die Bücherkisten der Bücherei in Glane, Computernutzung und das Lesen von Ganzschriften sind so aufs Engste miteinander verbunden. Das stille Lesen ist die im Leben vorherrschende und meist geforderte Leseform. Deshalb pflegen wir diese auch im Unterricht - am besten mit Texten, die die Schüler/innen selbst auswählen. Je schneller man lesen kann, umso mehr Gehirnkapazität bleibt für die Erfassung des Textinhaltes verfügbar. Das stille Lesen ermöglicht ein hohes Lesetempo.


Arbeitsmaterial

Schneidet die Schere noch? Wo sind überhaupt alle Stifte? Sind sie angespitzt? Muss der Kleber erneuert werden? Das Deutschheft ist bald voll. Lineal und Radiergummi sind wieder zu Hause liegen geblieben. Liebe Eltern, bitte erleichtern Sie Ihren Kindern und uns den Schulalltag! Ermuntern Sie Ihr Kind regelmäßig dazu, auch die kleinen Dinge zuverlässig und gebrauchsfähig dabei zu haben und ergänzen Sie fehlende oder aufgebrauchte Materialien.


Bad Iburg

Der schnelle Weg zu unserer Gemeinde führt über diesen Link hier.


Befreiung vom Unterricht

Anträge auf Beurlaubung von Schülern müssen schriftlich rechtzeitig (mind. 10 Tage vor dem Beurlaubungsdatum) bei der Schule gestellt werden. Ein Eintrag über das Modul "Abwesenheit" im IServ ist nicht möglich.

Grundlage:
Nach § 58 Abs. 2 und § 63 NSchG besteht für jeden Schüler/jede Schülerin die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Sie als Erziehungsberechtigte müssen nach § 71 NSchG dafür sorgen, dass Ihr Kind am Unterricht regelmäßig teilnimmt. Der Schüler/Die Schülerin kann von seiner Teilnahmeverpflichtung am Unterricht nur gemäß Abs. 3.2 („Befreiung vom Unterricht“) der Ergänzenden Bestimmungen (zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht) zu § 63 NSchG befreit oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Eine Befreiung vom Unterricht kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers erfolgen.
Vor und nach Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise (bei einer persönlichen Härte) erteilt werden. Eine Urlaubsreise stellt keine persönliche Härte dar.


Wichtige Gründe können z. B. sein:

  • Persönliche Anlässe (z.B. Hochzeit etc.)
  • Mutter-Kind-Kur (Genehmigung der Krankenkasse ohne medizinische Hinweise vorlegen oder Bestätigung vom Kurort)

Grundsätzlich gilt: Bei einer Beurlaubung muss der versäumte Unterricht eigenständig nachgearbeitet werden, Klassenarbeiten werden nach Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt.

 

 


Corona

 

Wie gehe ich bei einem positiven Schnelltest meines Kindes vor?

 

 Folgende Schritte ergreifen Sie nun:

 

1.        Sie melden das positive Testergebnis der Schulleitung. Falls Sie telefonisch niemanden erreichen können, schreiben Sie bitte eine Mail an die Schule (gs-ostenfelde@osnanet.de). 

 

2.            Sie kontaktieren Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder ein Testzentrum, um einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden. Hier wird Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter im Testzentrum das weitere Vorgehen erläutern.

 

 

 



Entschuldigungen

Sollte Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht zur Schule kommen können, so informieren Sie bitte die Schule über das Abwesenheitsmodul der IServ App.
Zusätzlich bitten wir Sie der Klassenlehrkraft spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche, von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Mitteilung in Form eines Briefes oder einer Mail vorzulegen – bei kürzeren Fehlzeiten erwarten wir eine Mitteilung unmittelbar im Anschluss daran.
Bei wiederholt auftretenden Fehlzeiten hat die Schulleitung das Recht, ärztliche Bescheinigungen über die Krankheit zu verlangen.
Wenn Ihr Kind während des Vormittags krank wird, informiert Sie eine Lehrkraft oder die Sekretärin und vereinbart mit Ihnen, ob Sie Ihr Kind abholen oder ob es allein nach Hause gehen kann.

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Fahrrad

Wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Rad verkehrssicher ist. Beleuchtung und Bremsen müssen funktionieren.
Leider kommt es vor, dass Fahrräder beschädigt werden. In solchen Fällen wendet sich Ihr Kind umgehend an das Sekretariat; bei Diebstahl erstatten Sie bitte unbedingt Anzeige bei der Polizei.


Ferien

Die Termine der Ferien werden vom Kultusministerium festgesetzt.


Ferienbetreuung der Stadt Bad Iburg


Feueralarm

In den ersten sechs Wochen des Schuljahres wird mit allen Schülerinnen und Schülern ein Probealarm
durchgeführt. Alle Klassen versammeln sich nach dem Ertönen des Alarms auf den Sammelplätzen der
Schule. Dieses wird im Vorfeld mit den Kindern besprochen und geübt.

 

Geld

Geld sollten Ihre Kinder nur mitbringen, wenn es für die Schule gebraucht wird.

(Ausflüge, Schulfeiern mit Verkauf, etc.)


Gemeinsames & gesundes Frühstück

Für das gemeinsame Frühstück genügen erfahrungsgemäß ein kleines Brot und ein Stück Obst oder Gemüse. Um Müll zu vermeiden, geben Sie bitte Ihrem Kind hierfür eine Frühstücksdose und eine Trinkflasche mit.


Heimgehzettel

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Infektionskrankheiten

Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Dazu zählen unter anderem Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw. Von Kopfläusen muss die Schule ebenfalls umgehend erfahren.



Krankmeldung

s. Entschuldigung


Läuse

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, dann verständigen Sie bitte sofort die Schule oder die Klassenlehrerin! Falsche Scham ist in diesem Fall fehl am Platz, es kann ja jeden treffen. Ihr Kind darf in der Zeit des Befalls nicht die Schule besuchen. Ihr Hausarzt oder die Apotheke geben Ihnen gute Bekämpfungshinweise. Als Eltern werden Sie von uns über das Auftreten von Läusen in der Schule informiert.



Notfall

Für den Fall, dass Ihr Kind einen Unfall erleidet oder während des Schulvormittags erkrankt hinterlassen Sie bitte Ihre Nummer bei uns. Sollten Sie selbst nicht erreichbar sind, geben Sie bitte eine zweite Telefonnummer an, unter der wir eine Notfallsituation mitteilen können. Denken Sie bitte immer an die Aktualisierung dieser wichtigen Nummern.



Pausen

Das Pausenfrühstück nehmen wir nach der ersten großen Pause gemeinsam im Klassenraum zu uns.              Die Pausen nutzen wir dann zum Spielen und Toben auf dem Schulhof. Auch der Gang zur Toilette soll in der Pause erledigt werden. In den großen Pausen öffnet die Spielgeräteausleihe.





Schulausfall

In der kalten Jahreszeit kann es erfahrungsgemäß zu Schulausfällen kommen. Der Landkreis Osnabrück informiert per SMS, wenn witterungsbedingt die Schule ausfällt.
Für diesen Dienst wird seit 2013 ein neues System, KATWARN, eingesetzt. Damit KATWARN genutzt werden kann, ist eine Registrierung erforderlich.
Die Benachrichtigung über KATWARN kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:
SMS-Benachrichtigungen
Für eine Benachrichtigung per SMS muss im Rahmen der Anmeldung im System eine SMS mit dem Inhalt „KATWARN“ sowie der eigenen Postleitzahl an die Service-Nummer 0163/7558842 geschickt werden.
Zusätzliche Email-Benachrichtigung Für eine Benachrichtigung per Email, die neben der Benachrichtigung per SMS aktiviert wird, ist ebenfalls eine SMS mit dem Inhalt „KATWARN“ an die Service-Nummer 0163/7558842 zu senden. Nach Eingabe der PLZ muss noch die jeweilige Emailadresse, an die die Benachrichtigung geschickt werden soll, eingefügt werden.
KATWARN-App Die App gibt es kostenlos für iPhones (am iOS 5) und für Android-Smartphones (ab Version 2.3.3).
Hinweis zu den Kosten:
Für die Benachrichtigung durch KATWARN zahlt der Nutzer lediglich die SMS für die Anmeldung.

Nähere Informationen zu dem Anmeldeverfahren bei KATWARN sind auch auf der Homepage des Landkreises zu finden (https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/service/sms-bei-schulausfall).

Alle Grundschulen Niedersachsens sind verpflichtet, trotz Schulausfall eine Betreuung anzubieten. Bitte warten Sie mit Ihren Kindern vor dem Lehrerzimmer, bis eine Lehrkraft es in die Schule geschafft hat. Es kann an diesen Tagen kein regulärer Unterricht stattfinden.

 

Bitte beachten Sie:

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern in der Grundschule, die eine unmittelbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde!


Schulelternrat

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft und ihre Stellvertreter gehören zum Schulelternrat. Der Schulelternrat entsendet Vertreter in den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.


Sport und Schwimmen

Die 1., 3. und 4. Klassen haben zwei Sportstunden in der Woche. In der 2. Klasse erteilen wir eine Doppelstunde Schwimmen pro Woche im Schwimmbad in Glandorf. Wir fahren gemeinsam mit dem Bus zur Schwimmhalle.


Sonnenschein

 Wenn sich am Morgen schon zeigt, dass die Sonne scheinen wird, dann denken Sie bitte an den entsprechenden Sonnenschutz für Ihre Kinder.


Turnhalle

Beim Sportunterricht in der Turnhalle tragen wir nur geeignete Sportschuhe mit hellen Sohlen.




Waffen

Messer u. ä. gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

(Waffenerlass des Kultusministeriums)




Zeugnisse

Das Halbjahreszeugnis wird Ende Januar verteilt. Das Zeugnis für das ganze Schuljahr erhalten Ihre Kinder am Schuljahresende.
Die Zeugnisse müssen von Ihnen unterschrieben und am ersten Schultag von Ihren Kindern vorgezeigt werden. Bitte heben Sie alle Zeugnisse gut auf!